Erst-Audit Aufnahme durch Datenschutz-Beauftragter
Erst-Audit für die Erstaufnahme durch einen externen Datenschutzbeauftragten nach DSGVO. Einmalige Gebühr für die Erhebung der Daten für KMU-Unternehmen pro Standort:
- Analyse des Status Quo des bisherigen Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
- Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
- Erstellung Handbuch
- Dokumentation der internen Umsetzung Ihres Datenschutzkonzeptes
- Erstellung eines Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrages (ADV) zwischen Ihrem und externen Dienstleistern
Ihres Unternehmens
- Vorgabe-Dokument zur Erfassung und Bewertung der Datenschutzverarbeitungsprozesse
- Checklisten TOM = Technisch- Organisatorische Maßnahmen
- Erstellen der Schulungsunterlagen für Ihre Mitarbeiter
- Analyse Videoüberwachung (wenn eine solche Anlage im Haus ist)
- Festlegen des Verantwortlichen
- Erstellung des Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten (Datenschutz-Relevante, wie verantwortliche Personen,
Gesprächsaufzeichnung, Personalverwaltung, Kunden-Akquise, Marketing-Pool, Kundendaten, Daten der
Schutzobjekte, Lieferanten)
- Erstellen des Verzeichnis der Auftragsverarbeiter
- Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten
- Meldung bei der Landesdatenschutzbehörde (LDA)
Optional:
- Schulung der Mitarbeiter
- Schulung der Führungskräfte
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Überprüfug Videoüberwachung, Infotafel außen, Infotafel innen, Grundsatzprüfung Video
- Überprüfung der Internet-Präsenz (einer WebSite) auf DSGVO Inhalte, - Prüfung WebShop
- Analyse des Status Quo des bisherigen Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
- Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
- Erstellung Handbuch
- Dokumentation der internen Umsetzung Ihres Datenschutzkonzeptes
- Erstellung eines Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrages (ADV) zwischen Ihrem und externen Dienstleistern
Ihres Unternehmens
- Vorgabe-Dokument zur Erfassung und Bewertung der Datenschutzverarbeitungsprozesse
- Checklisten TOM = Technisch- Organisatorische Maßnahmen
- Erstellen der Schulungsunterlagen für Ihre Mitarbeiter
- Analyse Videoüberwachung (wenn eine solche Anlage im Haus ist)
- Festlegen des Verantwortlichen
- Erstellung des Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten (Datenschutz-Relevante, wie verantwortliche Personen,
Gesprächsaufzeichnung, Personalverwaltung, Kunden-Akquise, Marketing-Pool, Kundendaten, Daten der
Schutzobjekte, Lieferanten)
- Erstellen des Verzeichnis der Auftragsverarbeiter
- Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten
- Meldung bei der Landesdatenschutzbehörde (LDA)
Optional:
- Schulung der Mitarbeiter
- Schulung der Führungskräfte
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Überprüfug Videoüberwachung, Infotafel außen, Infotafel innen, Grundsatzprüfung Video
- Überprüfung der Internet-Präsenz (einer WebSite) auf DSGVO Inhalte, - Prüfung WebShop